FN Kutschenführerschein

Pferd aktuell:

Zugelassene Teilnehmer
müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die körperliche und geistige Mindestreife (gemäß StVZO § 31.1) und ein angemessenes fahrerisches Können müssen gegeben sein. Der Bewerber muss in der Lage sein, ausreichend auf sein Gespann einwirken zu können, gefährliche Situationen zu erkennen, richtig einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Der Bewerber muss im Besitz des Pferdeführerscheins Umgang (früher Basispasses Pferdekunde) oder des RA 6 und RA 7 sein.
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Karte nur gültig in Begleitung eines volljährigen und erfahrenen Beifahrers mit Kutschenführerschein (FA 5, DFA IV o. Fahrpass).
Der Beifahrer muss an der Seite des jungen Fahrers jederzeit korrigierend in das Fahrgeschehen eingreifen können.

Versicherungen und Gerichte orientieren sich im Schadensfall bei ihren Entscheidungen überwiegend an den Vorgaben und Empfehlungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung deshalb empfehlen wir immer: „Informiert euch vorher!“ Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen mit Zertifikaten sind heute unerlässlich zum Nachweis der Fähigkeiten und Kompetenzen im Umgang und der Arbeit mit Pferden.

Als zertifizierter und geprüfter Trainer der FN, biete ich Unterricht und Ausbildung nach den aktuellen Richtlinien.

Unsere Empfehlung: undefined undefined

%d Bloggern gefällt das: